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Home > Eigenständige JugendpolitikBaden-Württemberg: Jugendliche ab 16 wählbar

(04.04.2023) Am 29. März wurde in Baden-Württemberg die Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen: 16-Jährige können nun bei Kommunalwahlen auch selbst Wahlämter übernehmen.

Schild mit Aufschrift &quotKommunalwahlen" vor zwei sich nach vorn bewegenden Füßen Schild mit Aufschrift "Kommunalwahlen" vor zwei sich nach vorn bewegenden Füßen
Foto: pics kartub via Pixabay.com

Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg hat mit der Absenkung des passiven Wahlrechts auf 16 Jahre einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht – so sieht es der Landesjugendring. Der Zusammenschluss der Jugendverbände erkennt darin große Chancen für die (Kommunal-)Politik: Politisches Engagement und Wahlämter können attraktiver werden und die Wahlbeteiligung damit steigen. Damit die Absenkung des passiven Wahlalters kein Lippenbekenntnis bleibe, brauche es nun eine Veränderung der politischen Kultur hin zu mehr Jugendgerechtigkeit. Junge Menschen müssten begleitet und befähigt werden, kommunalpolitische Verantwortung zu übernehmen – das beginne beim Informieren und Motivieren über das Wahlrecht ab 16 Jahren und setze sich fort im aktiven politischen Engagement. Diese Chance für die Kommunalpolitik müsse tatkräftig genutzt werden.

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg begleitet die Gesetzesänderung mit einem dreigeteilten Konzept: einer landesweiten Erstwähler*innen-Kampagne, der Begleitung junger Menschen ins Wahlamt und der Weiterentwicklung von Gremienkultur mit ausgewählten Partnerkommunen.

Quelle: Landesjugendring Baden-Württemberg vom 29.03.2023