Bund
Home > Eigenständige JugendpolitikSonderprogramm Junges Wohnen gestartet

(03.04.2023) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt 500 Millionen Euro in 2023 für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende sowie weitere zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Wohnhaus mit bunten Fensterläden Wohnhaus mit bunten Fensterläden
Foto: HardyS via Pixabay.com

In den letzten Jahren wurde es für junge Menschen zunehmend schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deshalb wurde das Förderprogramm „Junges Wohnen“ gestartet, mit dem die Länder mit 500 Millionen Euro Wohnraum für junge Studierende und Auszubildende schaffen können. Das geht sowohl für den Aus-, Neu- oder Umbau von Wohnheimplätzen. Voraussetzung für den Programmstart, ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die mit der letzten Unterschrift 24. März 2023 geschlossen wurde und in Kraft getreten ist.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betonte, dass es zum ersten Mal im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ein Förderprogramm nur für junge Menschen in Ausbildung gebe. Diese sollten sich vor allem auf ihre Ausbildung konzentrieren und nicht wochen- oder gar monatelang auf Wohnungssuche sein. Mit einer halben Milliarde Euro könnten die Länder jetzt Wohnheimplätze neu- oder umbauen, um junge Menschen in die Region zu holen oder dort zu halten. Damit werde der Standort Deutschland insgesamt attraktiv für junges Knowhow, aber auch die einzelnen Regionen würden erheblich profitieren.

Auch Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, begrüßte das Sonderprogramm. Nach Jahrzehnten, in denen die Zuständigkeit dafür allein den Bundesländern überlassen worden war, steige der Bund wieder ein in den Wohnheimbau für Studierende. Er appelliere auch an die Bundesländer, ihrerseits Fördermittel bereit zu stellen, und dem Programm noch mehr Kraft zu verleihen. Die Studierendenwerke ständen bereit, um mit den Mitteln auch unter schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen und bei rasant steigenden Baupreisen neuen, bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen und zu modernisieren.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 30.03.2023