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Home > Eigenständige JugendpolitikStudie zu Beteiligungsrechten in Deutschland

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat mit der Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene“ eine aktualisierte Übersicht zum Ist-Stand vorgelegt.

Viele Paragraphensymbole untereinander Viele Paragraphensymbole untereinander

Die Studie (Link zum PDF) betrachtet die Verankerung von Beteiligungsmöglichkeiten. So können beispielsweise in elf Bundesländern Jugendliche ab 16 an Kommunalwahlen teilnehmen, in vier Bundesländern – Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein - auch an Landtagswahlen. Auch in den Gemeindeordnungen werden in vier Ländern – Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein – ist die Kinder- und Jugendbeteiligung für die kommunale Ebene mittlerweile zwingend vorgeschrieben. Auch die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern ist von Land zu Land sehr unterschiedlich geregelt, zudem zeigt sich: Wenn Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern unterschiedliche Beteiligungsrechte genießen, sind die Elternrechte weitergehend.

Zusammenfassend kommt die Studie zum Schluss, dass sich in den letzten Jahren insbesondere im Bereich der Wahlaltersgrenze einiges zum Positiven verändert hat und mehr junge Menschen als je zuvor an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen können und dass Beteiligung auf kommunaler Ebene vorgesehen ist. Die Studie kritisiert dennoch den „Flickenteppich“ der Beteiligungsrechte in Deutschland und sieht Verstöße gegen die Artikel 3, 4 und 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Das DKHW stellt zudem die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16, perspektivisch ab 14 Jahren auf. Eine Zusammenfassung der Studie findet sich hier (Link zum PDF).