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(12.09.23) Im Land Berlin rückt die Teilnahme an Wahlen zum Abgeordnetenhaus Berlin für Jugendliche ab 16 Jahren in greifbar Nähe - der Berliner Senat stimmte dem Beschluss zu. Nun berät das Abgeordnetenhaus dazu und es muss noch eine Verfassungsänderung folgen.

Grüne Ampel in Berlin. Foto: Philippe Oursel, unsplash.com Grüne Ampel in Berlin. Foto: Philippe Oursel, unsplash.com
Grüne Ampel in Berlin. Foto: Philippe Oursel, unsplash.com

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 12. September 2023 die Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, zur Änderung der Berliner Verfassung und des Landeswahlgesetzes über die Senkung des Mindestalters bei Abgeordnetenhauswahlen in Berlin beschlossen. Diese Änderung beinhaltet, dass junge Menschen bereits mit 16 Jahren politisch mitbestimmen können.

Durch die Novellierung würden rund 50.000 Berlinerinnen und Berlinern das aktive Wahlrecht an der Abgeordnetenhauswahl erhalten. Zuvor war dies lediglich bei den Wahlen für die Bezirksverordnetenversammlungen und zum Europäischen Parlament möglich.

Über die Vorlage wird jetzt im Abgeordnetenhaus beraten. Zur notwendigen Änderung der Verfassung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung der Senatskanzlei (PM) vom 12.09.2023