Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz
Im Jahr 2024 hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius die Einführung eines neuen Wehrdienstes angekündigt. Nun zirkuliert über die Medien ein neuer Gesetzentwurf (WDModG). Mit einer Inkraftsetzung ist danach Anfang 2026 zu rechnen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll der neue Wehrdienst zunächst auf Freiwilligkeit basieren. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht für junge Männer die Verpflichtung vor, dass alle ab 2008 Geborenen den Fragebogen zu persönlichen Merkmalen und der Bereitschaft, einen Wehrdienst zu absolvieren, ausfüllen müssen. Für junge Frauen ist die Beantwortung freiwillig.
In Positionspapieren äußern sich nun das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Bundesjugendring. Der DBJR lehnt jede Form verpflichtender Dienste – ob militärisch oder zivil – entschieden ab. Das Engagement junger Menschen lebe von Freiwilligkeit, nicht von Zwang. Das Deutsche Rote Kreuz macht sich dafür stark, dass der genannte Fragebogen um die Abfrage erweitert wird, ob junge Menschen einen freiwilligen, zivilen Dienst leisten wollen.
Das Deutsche Rote Kreuz fordert zusammengefasst:
- Die bestehenden Freiwilligendienste sollten als freiwillige Alternative zum neuen Wehrdienst anerkannt und ausgebaut werden.
- Unmittelbar notwendig sind ein Recht auf Förderung und eine bessere überjährige finanzielle Ausstattung.
- Bei späterer Einführung der Wehrpflicht sollten dringend positive Aspekte aus den Freiwilligendiensten bei der Ausgestaltung eines Ersatzdienstes einbezogen werden.
- Ein neuer Zivildienst darf nicht zur Entwertung sozialer Berufe und der Einschränkung von Engagementmöglichkeiten führen.
- Erfahrungen aus dem früheren Zivildienst müssen an heutige Rahmenbedingungen im sozialen Sektor angepasst werden.
- Unterschiede in Bezahlung zwischen den einzelnen Diensten dürfen nicht zu Ungleichbehandlung führen.
- Bei der Ausgestaltung des Zivildienstes müssen zivilgesellschaftliche Akteure wie das Deutsche Rote Kreuz zwingend mit einbezogen werden.
Die Stellungnahme des DRK findet sich hier.
Der Deutsche Bundesjugendring fordert in seiner Stellungnahme:
- Die Streichung der verpflichtenden Erfassungs- und Musterungsregelungen (§§ 15a, 17, 2a WPflG-E)
- Die Streichung der geplanten Verordnungsermächtigung zur Einberufung im Frieden (§ 2a WPflG-E) und die ausschließliche Bindung der Wehrpflicht an die verfassungsrechtlich vorgesehenen Ausnahmefälle
- Die Vermeidung jeder gesetzlichen Konstruktion, die faktischen Druck zur Entscheidung für den Wehrdienst erzeugt – insbesondere gegenüber sozial benachteiligten Gruppen (§ 58c SG-E)
- Die verbindliche, frühzeitige und dauerhafte Einbindung junger Menschen in alle politischen Vorhaben, die ihre Lebensrealitäten unmittelbar betreffen
- Die gleichwertige Förderung freiwilligen zivilgesellschaftlichen Engagements unter fairen Bedingungen – ohne strukturelle Bevorzugung des Wehrdienstes; echte Freiwilligkeit setzt voraus, dass alle Optionen ohne finanzielle Nachteile und soziale Hürden frei wählbar sind
- Die Initiierung einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte über Wehrpflicht, Frieden und Sicherheit in der junge Menschen als gleichberechtigte Akteur*innen ernst genommen und gehört werden.
Die Stellungnahme des DBJR findet sich hier.