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(17.03.2022) Die Brandenburger Landesverbände und -einrichtungen in den Bereichen der Jugendarbeit haben zentrale Forderungen für die Entwicklung eines Kinder- und Jugendfördergesetzes erarbeitet.

Junge Menschen strecken zusammen ihre Hände in die Mitte. Junge Menschen strecken zusammen ihre Hände in die Mitte.
Foto: H. Busing via unsplash.de

Nach Änderung des SGB VIII durch das am 1. Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ergeben sich Regelungsbedarfe für die Ausführungsgesetze der Bundesländer. Mit dem „Konzept zur Beteiligung und Gestaltung des Prozesses zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes“ hat die Landesregierung Brandenburg erklärt, ein Kinder- und Jugendschutz- und Fördergesetz (KJSFG) unter Beteiligung relevanter Akteur*innen erarbeiten zu wollen.

Im gemeinsamen Eckpunktepapier von Landesverbänden und -einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit, Schulsozialarbeit und des Jugendschutz sind gemeinsame Empfehlungen und Anregungen für die Weiterentwicklung des aktuellen Ausführungsgesetzes (AGKJHG) festgehalten. Es soll ermöglichen, Positionen frühzeitig in den Diskussionsprozess einzubringen, auch wenn die Beteiligung von Fachverbänden zu einem späteren Zeitpunkt im o. g. Konzept zur Entwicklung des KJSFG verankert ist.

Die Autor*innen sehen in der Weiterentwicklung des AGKJHG zu einem Kinder- und Jugendschutz- und Fördergesetz eine echte Chance, um Angebotsstrukturen im Land Brandenburg nachhaltig miteinander zu vernetzen, die Qualität örtlicher wie überörtlicher Planungsprozesse zu erhöhen und niedrigschwellige Unterstützung dorthin zu bringen, wo sie tatsächlich benötigt werde. Die zentralen gesetzlichen Aufgaben – eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe und ein auf Emanzipation ausgerichteter Kinder- und Jugendschutz – sowie die gesellschaftliche Herausforderung, die mehrfach dokumentierten Folgen der Corona-Pandemie für junge Menschen abzufedern, würden den Druck erhöhen, mit gesetzlichen Bestimmungen für eine gelingende Infrastruktur der Teilhabe, Befähigung und des Schutzes für Kinder und Jugendliche zu sorgen.

Denn bereits jetzt werde deutlich, dass die finanziellen Folgen der Pandemie den Handlungsspielraum für Kommunen erschweren, auslegungsbedürftige und objektivrechtliche Bestimmungen bedarfsgerecht umzusetzen. Das zu erarbeitende KJSFG müsse daher möglichst konkrete Normierungen enthalten, die alle Träger in der Kinder- und Jugendhilfe zum verbindlichen Handeln trotz knapper Haushalte befähigen und auch resiliente Strukturen schaffen, die zukunftsweisend und in Krisen handlungsfähig bleiben.

Die Autor*innen sehen besonders in den Bereichen "Rechte von Kindern und Jugendlichen", "Förderung junger Menschen" und "Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe" noch Klärungs- und Änderungsbedarf. Sie betonen zudem, dass in den vergangenen Monaten vielfach darauf hingewiesen wurde, dass junge Menschen am stärksten von den Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie betroffen waren bzw. es weiterhin sind. Folgen für die physische als auch für die psychische Gesundheit seien mittlerweile deutlich erkennbar.

Das ausführliche Papier kann hier gelesen werden.

Quelle: Landesjugendring Brandenburg