Die mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht und die damit verbundene Wiedereinsetzung eines modifizierten Zivildienstes werfen grundlegende Fragen für die Weiterentwicklung der Freiwilligendienste auf. Mit dem geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetz soll das Verhältnis zwischen einem neuen Zivildienst und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) geregelt werden. Bislang ist offen, wie die Jugendfreiwilligendienste – FSJ, FÖJ und IJFD – eingebunden werden sollen.
Die Jugendfreiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, stärken die soziale Infrastruktur und fördern demokratische Resilienz. Gerade in Zeiten multipler globaler Krisen ist ihr Potenzial für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unersetzlich. Um dies zu sichern, braucht es parallel zum Bundesgesellschaftsdienstegesetz ein eigenes Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz (FWD-Stärkungsgesetz).
Die verbandlichen Zentralstellen des FSJ haben sich in ihrem Papier „Für ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz“ (PDF) auf folgende Forderungen an den Bund und die Länder geeinigt:
Kernforderungen an den Bund
- Anrechnung der Freiwilligendienste auf Wehr- und Zivildienst
- dauerhafte Sicherung der Finanzierung durch Aufhebung der Deckelung der Fördermittel
- Anhebung der Bundesförderung für die pädagogische Begleitung in den Inlandsdiensten auf bis zu 400 Euro und im IJFD auf bis zu 700 Euro
- Erweiterung der förderfähigen Kosten auf Öffentlichkeitsarbeit, Information und Beratung, Bewerbungs- und Vermittlungsarbeit und Ehemaligenarbeit
- Staatlich bezuschusstes erhöhtes Taschengeld für die Engagierten
- Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, Taschengeldzuschüsse für die Jugendfreiwilligendienste zu etablieren
- zusätzlich Einführung eines steuer- und sozialversicherungsfreien Stipendiums für junge Menschen aus finanziell schwächeren Familien
- Anerkennung des Freiwilligenausweises als Deutschlandticket (#freiefahrtfuerfreiwillige).
Kernforderungen an die Länder
- Vereinbarungen mit dem Bund zu Taschengeldzuschüssen für die Jugendfreiwilligendienste
- Anrechnung eines Freiwilligendienstes auf Ausbildungszeiten, Pflichtpraktika und doppelte Wartesemester und als praktischer Teil der Fachhochschulreife
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei eigener Haushaltsführung
Die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen erforderten eine kohärente und zukunftssichernde Stärkung aller Freiwilligendienste, so die Zentralstellen. Ein FWD-Stärkungsgesetz solle ein Beitrag sein, um die zivilgesellschaftliche Verankerung, die Attraktivität und die soziale Gerechtigkeit der Dienste zu sichern.
Das ausführliche Forderungspapier (PDF) ist hier verfügbar.
Quelle: Meldung des Bundesarbeitskreis FSJ (21.8.2026)