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Home > Eigenständige JugendpolitikGesetzliche Verankerung Eigenständiger Jugendpolitik in Thüringen

Thüringen hat im Rahmen der Novelle seines Kinder- und  Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes die Eigenständige Jugendpolitik landesrechtlich verankert. Der Entschließungsantrag benennt zentrale Vorhaben zur erfolgreichen Etablierung Eigenständiger Jugendpolitik.

Wappen Thüringen Wappen Thüringen

Der thüringische Landtag geht den nächsten großen Schritt auf dem seit 2017 beschrittenen Weg zur Umsetzung Eigenständiger Jugendpolitik im Land (vgl. LT-Drucksache 6/4573). Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes (LT-Drucksache 6/6068) werden Vertretungen der Jugendringe, der Schülerinnen und Schüler sowie Mitglieder eines „landesweiten Jugendmitbestimmungsgremiums“ in ihren stimmberechtigten und beratenden Rollen im Landesjugendhilfeausschuss sowie den kommunalen Jugendausschüssen gestärkt. Zudem wird künftig in jeder Legislaturperiode ein Bericht über die Lebenslagen junger Menschen in Thüringen angefertigt, welcher durch ebenfalls zu veröffentlichende Expertisen und Gutachten unterstützt werden soll. Der Landeszuschuss zu den Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe wird auf 15 Millionen Euro jährlich erhöht und alle zwei Jahre durch das Ministerium auf Anpassungsbedarf hin überprüft. Der Landesjugendförderplan soll sich – auf Grundlage des Landesjugendberichts – an Wünschen, Interessen und Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen orientieren. Der begleitende Entschließungsantrag (LT-Drucksache 6/6828) der Regierungsfraktionen von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bittet zudem die Landesregierung u.a. um die Beteiligung junger Menschen an der Erstellung der Lebenslagenberichte (wie z.B. beim 2. Kinder- und Jugendbericht in Rheinland-Pfalz geschehen) sowie um die Konzeptionierung eines Jugend-Checks für Thüringen. Auch eine Stärkung der Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen im Land wurde angeregt. Die Gesetzesnovelle wurde u.a. in Anhörungen und Fachveranstaltungen intensiv mit der Zivilgesellschaft diskutiert, welche nun auch gespannt die Umsetzung verfolgen und begleiten wird.