Bund
Home > Eigenständige JugendpolitikJugend-Check: Dritter Bericht veröffentlicht

(24.09.2025) Der Dritte Bericht „Junge Menschen von Beginn an in der Gesetzgebung mitdenken“ wirft einen Blick auf jugendgerechte Gesetzesfolgenabschätzung in der 20. Legislaturperiode (2021-2025). 

Hand hält eine ausgeschnittene Sprechblase gegen den Himmel Hand hält eine ausgeschnittene Sprechblase gegen den Himmel
Foto: Cup of Couple via pexels.com

Am 23. September nahm Bundesjugendministerin Karin Prien den Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check (KomJC) entgegen. Seit 2017 prüft das KomJC systematisch Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf mögliche Auswirkungen für junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren. Die Ministerin unterstrich die Bedeutung des Instruments für eine Gesetzgebung, die die Interessen und Bedarfe junger Menschen berücksichtigt.

Der Jugend-Check: Für eine jugendgerechte Gesetzgebung

Der Jugend-Check ist ein Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung. Er sensibilisiert Politik und Verwaltung für die Lebenslagen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland. Dabei liefert er eine objektive und frühzeitige Grundlage für Diskussionen und Entscheidungen ohne den Gesetzgebungsprozess zu verzögern.

Das KomJC bezieht in die Prüfung der Vorhaben sechs Lebensbereiche ein: Bildung und Arbeit, Digitales, Familie, Freizeit, Politik und Gesellschaft sowie Umwelt und Gesundheit.

Junge Menschen in allen Lebensbereichen einbeziehen

In der 20. Legislaturperiode hat das KomJC insgesamt 490 Gesetzentwürfe auf Jugendrelevanz vorgeprüft und fast 100 detaillierte Jugend-Checks erstellt. Die Ergebnisse zeigen: In allen Lebensbereichen sind Auswirkungen auf junge Menschen festzustellen. Das macht deutlich, dass junge Menschen ressort- und politikfeldübergreifend von Gesetzgebung betroffen sind.

Den vollständigen Bericht gibt es hier.

Quelle: Meldung KomJC (23.09.2025) & Meldung BMBFSFJ (23.09.2025)