Um Digitalisierung selbstbestimmt mitgestalten zu können, brauchen junge Menschen spezifische Kompetenzen. Kulturelle Medienbildung befähigt Kinder und Jugendliche, die digitale Lebensrealität kritisch zu reflektieren, sich in ihr selbstbewusst zu navigieren und eigenständig zu handeln. Dies sei als Querschnittsaufgabe Kultureller Bildung und als unverzichtbarer Teil allgemeiner Bildung zu sehen, so die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ).
Positionspapier der BKJ: "Digitale Teilhabe sichern"
Die BKJ als Dachverband von über 50 bundes- und landesweiten Fachinstitutionen und -verbänden fördert und fordert den Diskurs über Digitalität als gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Das nun veröffentlichte Positionspapier betont das Potenzial digitaler Räume als Lernressource und Kultur-, Gestaltungs- und Teilhaberaum. Dabei benennt es Ansätze, Bedingungen und Chancen kultureller Medienbildung für Praxis und Politik.
Ein umfassender Kinder- und Medienschutz beinhaltet aus Sicht der BKJ kulturelle Medienbildung von Beginn an, um Kinder und Jugendliche zu befähigen, digitale Räume selbstbestimmt, kritisch und kreativ zu nutzen. Schutz ist dabei zentral, nicht Verbote, so die BKJ. Begleitet durch qualifizierte Fachkräfte lernen die jungen Menschen, Risiken zu erkennen und ihre Rechte aktiv wahrzunehmen sowie sich produzierend zu verwirklichen. Voraussetzung ist ein Rechtsrahmen, der Sicherheit bietet, ohne Teilhabe zu beschneiden.
Handlungsempfehlungen an die Politik
- 1. Die Politik muss sichere rechtliche Rahmen und verlässliche Strukturen garantieren. Dazu gehören sichere und unentgeltliche digitale Räume, barrierefreie Bildungsangebote in Schule und außerschulischer Bildung, geeignete und unentgeltliche Hard- und Software sowie stabile, freizugängliche Netze.
- 2. Für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben brauchen alle Kinder und Jugendlichen freien Zugang zu altersgerechten digitalen Angeboten. Sie sollen mitentscheiden können, welche Medien sie nutzen. Dafür braucht es (medien-)pädagogische Begleitung, die eine selbstbestimmte, sichere und reflektierte Nutzung unterstützt.
- 3. Kulturelle (Medien-)Bildung ist ein zentraler Baustein ganzheitlicher Persönlichkeitsentwicklung. Sie muss dauerhaft in Schulen wie auch in außerschulischen Räumen verankert sein, um Kindern und Jugendlichen Orientierung und Gestaltungskraft zu vermitteln.
- 4. Um die erforderlichen Transformationsprozesse für Kultur und Bildung erfolgreich zu bewältigen, ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit v. a. von Jugend-, Kultur-, Bildungs- und Digitalpolitik auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene unerlässlich.
- 5. Anknüpfend an den DigitalPakt Schule fordert die BKJ ein Bundesprogramm „Digitalisierung für außerschulische Bildung“, das den Auf- und Ausbau von öffentlich geförderten Programmen, Konzepten und Projekten ermöglicht, welche medienpädagogisches und digitalitätsbezogenes Wissen in allen Angeboten und Einrichtungen der Kulturellen Bildung verankern. Förderprogramme dürfen sich nicht länger auf Schulen beschränken.
- 6. In die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagog*innen der kulturellen Bildungsarbeit muss Digitalität als Querschnittsthema grundlegend integriert werden.
- 7. Das Feld der Kulturellen Bildung muss in die Lage versetzt werden, in allen Sparten sowie spartenübergreifend neue, vernetzte Formate und Tools in geschütztem Rahmen mit Kindern und Jugendlichen experimentell zu entwickeln und ergebnisoffen zu erproben. Digitale Kulturproduktionen verdienen die gleiche Anerkennung wie etablierte kulturelle Ausdrucksformen.
- 8. Schulen, Kommunen und außerschulische Partner*innen arbeiten bislang oft nebeneinander her. Bildungslandschaften müssen Kooperationen verbindlich festschreiben, mit Budget und klaren Zuständigkeiten. Kommunale Bildungspläne müssen außerschulische Träger verpflichtend einbeziehen.
Das Positionspapier ist online abrufbar.
Quelle: Meldung BKJ (16.12.2025)