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Home > Eigenständige JugendpolitikPetition: Kinderrechte ins Grundgesetz

(03.06.2025) Eine Petition aus Brandenburg fordert die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Sie wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten initiiert. 

Das Grundgesetz als Buch liegt auf einem Tisch Das Grundgesetz als Buch liegt auf einem Tisch
Foto: InstagramFOTOGRAFIN via pixabay.com

Brandenburger Einsatz für die Kinderrechte ins Grundgesetz

Jugendminister Steffen Freiberg unterstützt die Petition, die offiziell zum Internationalen Kindertag am 1. Juni 2025 startete. Er sagt: „Kinder- und Jugendrechte sind elementare Grundrechte. Unsere Demokratie, die auf dem Grundgesetz fußt, ist keinesfalls selbstverständlich – sie braucht die Aufmerksamkeit und das Zusammenwirken aller Generationen. Kinder und Jugendliche müssen Demokratie selbstwirksam erfahren und mitgestalten können. Das Land Brandenburg setzt bereits seit vielen Jahren auf Beteiligung und Mitwirkung ab der Kindheit, auch um einen höchstmöglichen Kinder und Jugendschutz zu gewährleisten. Starke Kinder- und Jugendrechte stehen für eine starke demokratische Gesellschaft.“

Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey sagt: „Es ist Zeit, ein klares Signal zu setzen: Kinder und Jugendlichen sind eigenständige Träger von Rechten und keine Objekte von Fürsorge. Sie sind Subjekte mit eigener Stimme und eigenen Rechten. In Brandenburg sind wir – nicht zuletzt mit der Umsetzung des Kinder- und Jugendgesetzes – bereits wichtige Schritte gegangen. Jetzt fordern wir den neuen Bundestag auf, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern“. 

Unterstützung von vielen Seiten

Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz wird von zahlreichen Organisationen, Fachverbänden und engagierten Bürgerinnen und Bürger seit Jahren gefordert. Im Brandenburger Koalitionsvertrag haben sich auch die Fraktionen von SPD und BSW dazu bekannt: „Kinderrechte sind Menschenrechte. Die Koalition bekennt sich zu einer Politik, die gute Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kinderrechte schafft, und werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kinderrechte als eigenständiges Grundrecht im Grundgesetz verankert werden“.

Ziel der Petition

Ziel ist es, den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verfassungsrechtlich zu sichern. Zwar hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention bereits 1992 ratifiziert, eine explizite Aufnahme in das Grundgesetz steht aber noch aus. Mit einer solchen Änderung würde das Kindeswohl bei staatlichen Entscheidungen verbindlich berücksichtigt – nicht als freiwillige Maßgabe, sondern als rechtliche Verpflichtung. 

Weitere Informationen

Hier finden sich weitere Informationen der Landes- Kinder- und Jugend-Beauftragten.

Hier geht es zum Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“.

Das Petitionsportal des Bundes und der Länder gibt einen Überblick über die Ausschüsse und die laufenden Petitionen.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (01.06.2025)