Gastbeitrag
Home > Eigenständige JugendpolitikAnforderungen an eine Jugendbeteiligung auf Bundesebene – eine kritische Reflexion

(28.11.2019) Häufig wird gefragt, warum junge Menschen an politischen Prozessen beteiligt werden sollen. Die eigentliche Frage muss aber lauten: Warum sollen sie nicht beteiligt werden?

Stifte auf bunten Karteikarten. Stifte auf bunten Karteikarten.

Ein Beitrag von Björn Bertram, Yvonne Everhartz und Dr. Gabriele Weitzmann.

Unverzichtbarkeit von Beteiligung junger Menschen

Junge Menschen wollen unsere Gesellschaft mitgestalten und sie tun das auch jetzt schon. Allerdings wird ihnen die Befähigung zur Beteiligung häufig von Erwachsenen abgesprochen mit der Begründung: Junge Menschen würden sich grundsätzlich nicht für Politik und die Gestaltung unserer Gesellschaft interessieren, täten sie es doch, neigten sie häufig zu extremen Positionen. Gerade zum ersten Punkt lohnt eine differenzierte Betrachtung: So haben junge Menschen ein hohes Gestaltungsinteresse, sehen sich aber z. B. nicht als kompetent genug an, gestaltend mitzuwirken. Ein Beispiel für diese Haltung zeigt eine empirische Analyse zum Wahlverhalten junger Menschen bei der letzten Bundestagswahl: Darin wurde deutlich, dass junge Wahlberechtigte zwischen 18 und 24 Jahren zwar seltener gewählt haben als der Durchschnitt der Bevölkerung, aber sehr interessiert an politischen Prozessen waren und in der Beteiligung an Wahlen grundsätzlich eine „Bürger*innenpflicht“ sehen. Auf Nachfrage gaben sie an, den Wahlkampf aktiv verfolgt zu haben, gleichzeitig bewerteten sie politische Prozesse als sehr komplex und schwer zu verstehen, was ihnen die Entscheidung für eine Partei sehr schwer mache.[1] Diese Bewertung teilen sie sicher mit einigen Erwachsenen. Hier zeigt sich eine Grundlage für gelungene Beteiligung, auch über Wahlen hinaus: Die Befähigung zur Beteiligung beginnt schon vor dem eigentlichen Beteiligungsprozess. Informationen müssen in verständlicher und zugänglicher Form zur Verfügung stehen. Nur so können Menschen in die Lage versetzt werden sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Darüber hinaus muss ihnen auch das Gefühl vermittelt werden, dass ihre Beteiligung wichtig und relevant ist.

Dem Vorwurf junge Menschen würden zu politischen Extremen neigen, stehen bspw. die Ergebnisse der U18 Wahl zur letzten Bundestagswahl entgegen. Hier erreichte die AfD 6,8 Prozent, wohingegen sie bei der eine Woche später stattfindenden Bundestagswahl bekanntlich auf 12,6 Prozent kam. Hier zeigt sich, dass sich auch dieser Vorwurf nicht ohne weiteres halten lässt. Die ständige Wiederholung solcher offenbar nichtzutreffenden Beschreibungen junger Menschen wirkt sich negativ auf das Selbst- und Fremdbild junger Menschen in unserer Gesellschaft aus. Sie führen bei den Betroffenen zu Frustration.

Politische Entscheidungen sind dann besonders tragfähig und nachhaltig, wenn möglichst viele gesellschaftliche Gruppen an ihnen beteiligt wurden. Die Beteiligung der Gruppe, für die gegenwärtige und zukünftige Entscheidungen von größter Relevanz für ihr Leben sind, ist daher unverzichtbar und von ihr gewollt. Es ist daher wichtig ihr diese auch zu ermöglichen.

Zudem tragen positive Selbstwirksamkeitserfahrungen dazu bei, dass junge Menschen sich auch weiterhin politisch engagieren, demokratische Strukturen besser verstehen und weniger anfällig für antidemokratische Tendenzen sind.

Gelingensfaktoren

Jugendbeteiligung braucht Strukturen

“Die Jugend” ist keine homogene Masse, sondern äußerst vielfältig. Daher kann eine Jugendbeteiligung nicht durch einige wenige junge Menschen, die willkürlich oder nach einem „von oben“ festgelegten System ausgewählt werden, repräsentativ wirken. Schon die Teilnahme der Jugendlichen sollte aus sich heraus legitimiert und von Jugendlichen bestimmt werden. Hierfür bieten sich insbesondere die bereits bestehenden vielfältigen Interessensvertreter*innen junger Menschen an, deren Tätigkeiten sowohl von und durch Jugend legitimiert sind und die zudem eine entsprechende Expertise für Beteiligung und Teilhabe aufweisen. Vor allem Jugendverbände und -ringe eignen sich dafür sowohl aus ihrem eigenen Selbstverständnis als auch aus dem gesetzlichen Auftrag heraus. Insbesondere auf der überörtlichen Ebene sind diese Strukturen der Garant dafür, dass junge Menschen in ihrer Breite repräsentiert und beteiligt werden können. Es braucht daher keiner neuen, doppelten Strukturen, denn Jugendbeteiligung ist seit langem in Jugendverbänden und -ringen vorhanden, sie muss vielmehr zum Standard im gesellschaftlichen Leben werden und gewollt und unterstützt werden.

Jugendbeteiligung braucht Dialog

Die Beteiligung muss ernsthaft gewollt sein und darf nicht zu einem Etikettenschwindel werden. Dies erfordert, dass die beteiligten Jugendlichen und deren Interessenvertretungen einen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung nehmen können, insbesondere dann, wenn die Beteiligungsprozesse von den politisch Verantwortlichen ausgehen. Jugendliche wollen Verantwortung übernehmen und nicht nur zum Schein beteiligt werden. Jugendliche merken sehr genau, ob sie ernst genommen werden oder nicht. Wo eine Scheinbeteiligung stattfindet, führt dies zu Frustrationserlebnissen, die sich auch langfristig demotivierend auswirken.

Wird Beteiligung jedoch ernsthaft genutzt und auf diesem Wege ein Erleben von Selbstwirksamkeit für die Jugendlichen möglich, dann ist auch davon auszugehen, dass diese sich wiederholt für gesellschaftliche und politische Themen einsetzen werden.

Die Rolle der Politik ist hierbei in erster Linie ein wertschätzendes Zuhören und die anschließende Umsetzung. Erforderlich ist ein messbares Ergebnis für die Jugendlichen, sie müssen im Anschluss erfahren, was aus ihrer Entscheidung wurde, welche Umsetzungsmaßnahmen und -formen gewählt wurden und welche Anschlussprozesse und -entscheidungen anstehen. Oder auch, warum ihre Forderungen nicht umgesetzt werden konnten.

Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass schon vor Beginn des Beteiligungsprozesses klar sein muss, welche Inhalte und Formen der Beteiligung vorgesehen sind, welche Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten für Inhalt und Form für die Jugendlichen möglich sind und welche Entscheidungswege und Umsetzungsformen sich anschließen sollen.

Während der Beteiligung ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe ein wichtiger Gelingensfaktor; nur so kann sichergestellt werden, dass die Jugendlichen sich ernstgenommen fühlen und dass ihre Meinung und Expertise tatsächlich erwünscht ist.

Für Beteiligungsprozesse auf der Bundesebene bedeutet dies, dass neben der Politik auch die weiteren beteiligten Organisationen dafür Sorge tragen müssen, dass Ergebnisse und Rückmeldungen an die beteiligten Jugendlichen transportiert werden.

Jugendbeteiligung braucht Offenheit für Anliegen junger Menschen

Es kann aber auch sein, dass junge Menschen aus sich heraus Wünsche und Forderungen an Politik artikulieren: Seien es Beschlüsse von Jugendverbänden, des Deutschen Bundesjugendrings, anderer Träger der Kinder- und Jugendhilfe, von Selbstorganisationen junger Menschen oder auch von Einzelinitiativen. Dadurch werden ggf. Themen an Politik herangetragen, die dort nicht die Agenda bestimmen, für junge Menschen aber dennoch von großer Bedeutung sein können. Wenn Politik, Politik für alle Menschen machen will, dann ist sie gut beraten, sich dieser Anliegen anzunehmen, diese zu beraten und ein Feedback zu geben.

Wenn junge Menschen (zeitnah) eine Rückmeldung bekommen, ist dies eine Wertschätzung für ihr politisches Engagement und kann Verständnis für politische Prozesse wecken – gerade dann, wenn diese im teilweise recht fernen Berlin entschieden werden.

Jugendbeteiligung ist thematisch vielfältig

Jugendbeteiligung fängt schon vor der Beratung eines bestimmten Themas an, denn Jugendliche sollten bereits bei der Themenfindung mitbestimmen. Sie sind Expert*innen in eigener Sache und haben gute Vorstellungen darüber, welche Themen sie insbesondere im Alltag betreffen, umtreiben und berühren.

Zudem ist zu beachten, dass die Beteiligung auf freiwilliger Basis erfolgen muss, um ein nachhaltiges Engagement und Interesse am Thema sicherzustellen. Auch Nichtbeteiligung ist völlig legitim, eine Beteiligungspflicht oder auch nur eine Obliegenheit darf ebenso wenig von Jugendlichen verlangt werden, wie von anderen Teilen der Gesellschaft. Das Themenspektrum sollte damit weit und offen angeboten werden. Hier ist die Vielfalt das Maß der Dinge.

Jugendbeteiligung ist methodisch vielfältig

Neben der Themenvielfalt zeichnet auch die Methodenvielfalt eine gute Jugendbeteiligung aus: Die Methoden müssen sich dabei nach den Themen und der Zielgruppe richten – hier sind beispielsweise Bildungsstand, Sprachkenntnisse, Alter und etwaige Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, für einen Beteiligungsgegenstand verschiedene Methoden einzusetzen.

Für die Beteiligung auf bundespolitischer Ebene bedeutet dies, dass es eines “Methodenkoffers” bedarf: Informationen zu dem Thema, mögliche Methoden, wenn dezentrale Beteiligung gewünscht ist und diskursive Meinungskanäle, über die die Ergebnisse Jugendlicher gebündelt und auch Rückmeldungen der Politik gegeben werden. Je nach Thema muss auch die Frage gestellt werden, wie unmittelbar junge Menschen eingebunden werden sollen oder ob eine Einbeziehung der Interessenvertretungen junger Menschen ausreichend ist.

Jugendbeteiligung messbar, wirksam und nachhaltig gestalten

Für die Selbstwirksamkeitserfahrung junger Menschen ist es unerlässlich, dass sie die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens mitbekommen: Welche ihrer Vorschläge und Forderungen wurden aufgenommen und welche abgelehnt? Welche Gründe gab es dafür? Auf der kommunalen Ebene, ist dies oftmals einfacher: Die Jugendlichen sehen, dass der geforderte Dirt-Bike-Parcour gebaut wurde und haben vielleicht sogar daran mitgewerkelt – auf der Bundesebene ist dies bei abstrakten Regelungsvorhaben komplexer und stellt eine besondere Anforderung an die Bundespolitik dar. Dennoch: Auch auf Bundesebene bedarf es geeigneter Rückmeldekanäle, eines Dialogs mit den beteiligten Jugendlichen und Trägern und eine zeitnahe Umsetzung der Ergebnisse.

Die Beteiligungsvorhaben sollten auch evaluiert werden – hinsichtlich der Wirkung bei den jungen Menschen, aber vor allem auch in Bezug darauf, wie ernsthaft die Beteiligung war: Durften die Beteiligten selber etwas entscheiden? War das politische Verfahren wirklich offen für Anregungen junger Menschen und ernsthaft an der Mitwirkung interessiert?

Welche Rahmenbedingungen muss die (Bundes-)Politik schaffen, damit wirkliche Beteiligung möglich ist?

Die vorgenannten Gelingensfaktoren für die Beteiligung junger Menschen auf Bundesebene, machen deutlich, dass eine ernstgemeinte und wirksame Beteiligung junger Menschen an bundespolitischen Entscheidungen mehr als guten Willen von Politik und Verwaltung braucht. Es bedarf rechtlicher, strukturell-organisatorischer, digitaler, finanzieller und personeller Rahmenbedingungen, die wirksame Beteiligung ermöglichen.

Die Beteiligung junger Menschen muss auf der Bundesebene – und übrigens auch auf der Ebene der Bundesländer – rechtlich verankert werden: Junge Menschen sind an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen! – Eine solche gesetzliche Maßgabe, wie es sie in zahlreichen Gemeindeordnungen gibt, ist auch für die überörtlichen Ebenen notwendig. Dies alleine reicht jedoch nicht aus: Es gilt, den Jugend-Check weiterzuentwickeln. Bereits jetzt ist der Jugend-Check ein Indikator für die Relevanz von Gesetzen für junge Menschen. Wenn eine solche unmittelbare Betroffenheit festgestellt wird, muss sich daraus eine Beteiligungsverpflichtung für den Gesetzgeber ableiten. Ferner sollten Jugendverbände in solchen Fällen ein Anhörungs- und Klagerecht bekommen, ähnlich den Rechten bspw. der Naturschutzverbände.

Strukturell-organisatorisch muss für die Beteiligung junger Menschen ausreichend Zeit eingeplant werden: In den üblichen Anhörungsphasen von Gesetzgebungsverfahren wird es i. d. R. schlicht unmöglich sein, junge Menschen angemessen zu beteiligen. Denn die Regelungsgegenstände müssen zielgruppenspezifisch aufbereitet werden, es bedarf geeigneter Methoden für die Beteiligungsprozesse und die jeweilige Zielgruppe muss erreicht werden. Die Träger der Beteiligungsverfahren sind daher deutlich früher organisatorisch einzubinden, um entsprechende Vorbereitungen treffen zu können. Jugendverbände, Jugendringe und andere Träger der Jugendarbeit sind die geborenen Träger für solche Beteiligungsverfahren. Sie verfügen über die Kompetenzen für Formen der direkten Beteiligung junger Menschen aber auch über das Mandat, die Interessen junger Menschen durch die gewählten Vertreter*innen und auf Grundlage der demokratischen Beschlüsse zu vertreten. Das Schaffen von Parallelstrukturen wäre – auch unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten – kontraproduktiv.

Die Digitalisierung der Gesellschaft bietet viele Möglichkeiten für eine schnellere und unmittelbarere Beteiligung (junger) Menschen. Die Entwicklung von passgenauen und zielgruppenspezifischen Tools muss fortgesetzt und deren Einsatz selbstverständlicher werden; zugleich müssen aber auch alle junge Menschen gleiche Zugangsmöglichkeiten zu diesen Angeboten haben.

Die Beteiligung junger Menschen gibt es nicht zum Nulltarif. Die Träger der Jugendbeteiligung müssen finanziell dauerhaft so ausgestattet werden, dass sie personell und materiell in der Lage sind, die Prozesse zu organisieren, Positionen zu bündeln und Stellungnahmen zu erarbeiten.

Personell: Für eine wirksame Jugendbeteiligung ist ein Umdenken bzw. ein Bewusstseinswandel bei den beteiligten Akteur*innen notwendig: Politik und Verwaltung müssen Jugendbeteiligung wollen und sie wertschätzen. Alle am Gesetzgebungsprozess Beteiligten sollten immer die Folie “Jugend” mitdenken – dies gilt auch dann, wenn in den Fraktionen Gesetzesinitiativen gestartet werden. Dafür ist es auch wichtig, dass die Beteiligung junger Menschen in den Ausbildungs- und Studiengängen stärker verankert wird. Und zwar in der Ausbildung von Verwaltungsmitarbeiter*innen ebenso, wie in dem Studium von Jurist*innen, Politolog*innen, Pädagog*innen, Stadtplaner*innen, um hier einen generellen Bewusstseinswandel zu begleiten.

Formen der Jugendbeteiligung

Wie bereits dargestellt, kann und wird es nicht die eine Form der Jugendbeteiligung geben: Jugendbeteiligung muss methodisch an den Beteiligungsgegenstand angepasst werden und die jeweilige Zielgruppe in den Blick nehmen.

Jugendbeteiligung soll jungen Menschen Selbstwirksamkeit vermitteln, sie für politische Themen interessieren, ihre Mündigkeit stärken – sie aber auch motivieren, sich dauerhaft gesellschaftlich zu engagieren. Daher ist es wichtig, dass Jugendbeteiligung an bestehenden gesellschaftlichen Strukturen ansetzt und keine Parallelstrukturen schafft, auch dann, wenn Jugendbeteiligung oftmals projektbezogen stattfinden wird.

Jugendverbände und Jugendringe sind als Werk- und Wirkstätten der Jugendarbeit die geborenen Träger für Jugendbeteiligung, dies macht auch § 12 SGB VIII deutlich: Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse sind Demokratiebildungsstätten, die innerverbandlich sehr stark gelebt wird. Sie sollen dies aber auch nach außen tun und in die Gesellschaft wirken. Durch die Vielfalt der Angebote und die Vielzahl der örtlichen Strukturen erreichen sie den Großteil der jungen Menschen und verfügen zu dem zu etlichen Themen bereits über abgestimmte Positionierungen. Leider sind Jugendverbände und -ringe zurzeit nicht immer und in jeder Region in der Lage, die Interessenvertretung junger Menschen zu gewährleisten. Es gilt daher, die gesellschaftliche Funktion der Jugendverbände und -ringe anzuerkennen und entsprechend zu fördern.

Anlassbezogene Beteiligungsprojekte bieten insbesondere auf der kommunalen Ebene gute Gelegenheiten für eine unmittelbare Beteiligung der Jugendlichen. Auf der überörtlichen Ebene sind solchen Beteiligungsformen oftmals Grenzen gesetzt: Wie informiert man möglichst breit über die Beteiligungsgelegenheit? Wie gelingt eine möglichst repräsentative Auswahl der Teilnehmenden? Wie funktioniert anschließend der Rückfluss der Ergebnisse und Antworten aus dem politischen Verfahren an die Zielgruppe? Notwendig scheint hier in jedem Fall die Einbindung in die Trägerstruktur der Jugendarbeit.

Parlamentarische Beteiligungsformen wie z. B. Jugendparlamente sind in der Fachöffentlichkeit bereits auf der kommunalen Ebene relativ umstritten: Nur wenige junge Menschen werden unmittelbar beteiligt, diese müssen sich längerfristig binden, die parlamentarischen Verfahren entsprechen nicht den Arbeitsweisen junger Menschen, die Entscheidungsbefugnisse variieren sehr stark und der Ressourcen-Aufwand für die Begleitung ist i. d. R. sehr hoch. Auf der überörtlichen Ebene wären Jugendparlamente neben den fachlichen Erwägungen auch aus organisatorischen Überlegungen heraus kaum umzusetzen.

Fazit
 

Beteiligung stärkt die Gesellschaft in Gegenwart und Zukunft. in der Gegenwart werden die Perspektiven der jungen Menschen einbezogen und berücksichtigt. Für die Zukunft werden die Jugendlichen, die diese Selbstwirksamkeit gelebt und erfahren haben, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weiter an gesellschaftlichem Leben und Engagement partizipieren und damit die Gesellschaft voranbringen. Nicht zuletzt angesichts der erstarkenden rechtspopulistischen und rechtsextremen Kräfte in Deutschland ist es für die Zukunft der Gesellschaft immens wichtig, nachhaltige Beteiligungsformen für junge Menschen zu stärken, sie zu aktiven Demokrat*innen zu machen und dieses Engagement für ein jugendgerechtes Deutschland zu unterstützen und wertzuschätzen.

[1] Quelle: Christine Hübner/Dr. Jan Eichhorn: Wie haben junge Deutsche 2017 gewählt?

Dieser Beitrag wurde im FORUM Jugendhilfe (Heft 04/2018) mit dem Themenschwerpunkt „Jugendpolitik/Jugendstrategie“ erstveröffentlicht.

Autor/innen:
 
Yvonne Everhartz ist Diplom-Politikwissenschaftlerin und Referentin für Jugendpolitik, Mädchen- und Frauenpolitik und Genderfragen beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend. Sie vertritt den BDKJ im Vorstand der AGJ, in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen des DBJR und des Deutschen Frauenrats sowie im Vorstand des IDA e.V.
Björn Bertram ist Diplom-Sozialpädagoge und Sozialarbeiter (FH) und Geschäftsführer des Landesjugendring Niedersachsen e. V. Er vertritt den Landesjugendring in zahlreichen landes- und bundesweiten Gremien. Seit April 2018 ist er stellvertretender Vorsitzender der AGJ. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen.
Dr. jur. Gabriele Weitzmann ist seit 2017 Geschäftsführerin und war von 2006 bis 2017 Justiziarin des Bayerischen Jugendring KdöR. Sie hat zudem Lehraufträge an der Hochschule Passau und der Fachhochschule Kempten und ist Autorin im Frankfurter Kommentar zum SGB VIII. Dr. Weitzmann ist Mitglied im AGJ-Vorstand und im AGJ-Fachausschuss I.