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Home > Eigenständige JugendpolitikBerliner Abgeordnetenhaus senkt Wahlalter

(15.12.2023) Nach einer Verfassungsänderung sind in Berlin nun Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Damit ist es jungen Menschen jetzt in sieben Bundesländern möglich, auf Landesebene zu wählen.

Brandenburger Tor Brandenburger Tor
Foto: A. Shvets via pexels.com
Die Wahlalterabsenkung wurde vom Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit beschlossen. Die Verfassungsänderung, die von CDU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wurde, ermöglicht jungen Berliner*innen die politische Mitbestimmung.
 
Im September hatte der Berliner Senat das Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Durch die Novellierung werden rund 50.000 Berliner*innen das aktive Wahlrecht an der Abgeordnetenhauswahl erhalten. Zuvor war dies lediglich bei den Wahlen für die Bezirksverordnetenversammlungen und zum Europäischen Parlament möglich.
 
Berlin ist das siebte Bundesland, in dem auf Landesebene ab 16 Jahren gewählt werden darf. Dies trifft erstmals für die Abgeordnetenhauswahl 2026 zu.
 

Der Landesjugendringt Berlin begrüßt den Beschluss und benennt als wichtige Folge der Wahlalterabsenkung in Berlin auch, dass 16- und 17-Jährige nun an Volksentscheiden teilnehmen können.

Weitere Informationen: Stellungnahme des Landesjugendring Berlin, 15.12.2023