Im Hauptausschuss des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) wurde der Beschluss „Freiwilligkeit stärken – keine Rückkehr zur Wehrpflicht“ gefasst. Der BDKJ bekräftigt darin seine Ablehnung jeglicher Pflichtdienste. Außerdem formuliert der BDKJ konkrete Forderungen für den Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht und eines neuen Zivildienstes.
„Eine Rückkehr zur Wehrpflicht wäre ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte junger Menschen“, erklärt Volker Andres, Bundesvorsitzender des BDKJ. „Staatliche Sicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt entstehen nicht durch Zwang. Sie entstehen dort, wo junge Menschen freiwillig Verantwortung übernehmen können und ihre Entscheidung in einer generationengerechten Gesellschaft respektiert wird.“
Der BDKJ betont, dass es wichtig sei, weiterhin konsequent auf Freiwilligkeit zu setzen. Junge Menschen dürfen nicht verpflichtet werden. Auch eine Musterung soll nur dann Erfolgen, wenn eine Person grundsätzlich zu einem Wehrdienst bereit ist. Darüber hinaus fordert der Verband bessere Rahmenbedingungen für den Wehrdienst und die zivilen Freiwilligendienste. Junge Menschen und ihre Vertreter*innen sind bei der Ausgestaltung der Dienste zu beteiligen.
Zugleich macht der Beschluss deutlich, dass der politisch gewünschte Ausbau der Plätze in den Freiwilligendiensten mit den erhöhten Fördermitteln des Bundes allein nicht realisiert werden kann. „Es braucht kurzfristig eine Überarbeitung der Förderrichtlinie Jugendfreiwilligendienste, damit die Freiwilligendienste tatsächlich attraktiver und chancengerechter gestaltet werden können“, betont Andres. Auch der Bundestag hatte dieses Ziel in einem Entschließungsantrag an die Bundesregierung adressiert. „Langfristig braucht es die Umsetzung der verbändeübergreifenden Vision 2030.“
Unter anderem fordert der BDKJ einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Förderung aller Freiwilligendienstvereinbarungen im In- und Ausland sowie ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld mindestens auf BAföG-Niveau. Engagement darf keine Frage des Einkommens sein. Im Falle der Einführung einer Wehrpflicht und eines neuen Zivildienstes müssen Folgen für die Strukturen der zivilgesellschaftlichen Jugendfreiwilligendienste konsequent verhindert und diese zugleich vollumfänglich als Zivildienstersatz anerkannt werden.
Der Beschluss ist online abrufbar.
Quelle: Artikel Bund der Deutschen Katholischen Jugend (27.01.2026)