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(24.08.2023) Das Bundesjugendkuratorium (BJK) fordert in einem Appell dazu auf, die Rechte junger Menschen auf der Flucht in Europa und an den Grenzen zu verwirklichen. Die Eckpunkte seien als unverzichtbare Mindeststandards für die Weiterentwicklung einer europäischen Flüchtlingspolitik zu verstehen.

(c) Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Foto: Jörg Farys / Die Projektoren (c) Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Foto: Jörg Farys / Die Projektoren
(c) Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Foto: Jörg Farys / Die Projektoren

Das BJK hat in den vergangenen Jahren mehrfach auf die Verwirklichung der Rechte junger Menschen hingewiesen und formuliert vor diesem Hintergrund grundlegende Prüfkriterien für die Sicherung der Rechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die in europaweiten Regelungen zukünftig berücksichtigt werden müssen.

Angesichts der bisher bekannten Vorschläge in den Diskussionen um die gegenwärtigen europäischen Vorschläge zur zukünftigen Regulation und zu den Zugängen zum Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, ist für das Bundesjugendkuratorium nicht zu erkennen, wie eine Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht in den Grenzverfahren und Aufenthaltsorten an den Grenzen überhaupt möglich sein kann. Zu diesen Rechten gehören u.a.:

  • Absicherung der Kinder- und Jugendrechte in den Grenz- und Asylverfahren durch unabhängigen Rechtsschutz und Vertretung
  • Abkehr von entwürdigenden Altersfeststellungsverfahren ohne unabhängigen Rechtsbeistand
  • Das Recht auf Eltern gilt auch auf der Flucht und darf auch nicht indirekt ausgehebelt werden. Kinder und Jugendliche müssen mit ihren Eltern gemeinsam geschützt werden.
  • Der Aufenthalt in den grenznahen Einrichtungen ist, u.a. auch wegen den unfreiwilligen Rückführungen, kaum kinder- und jugendgerecht möglich.
  • Kinder und Jugendliche sind vor Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu schützen, u.a. durch Anlaufstellen an allen Aufenthaltsorten, auch an den Grenzen.
  • Kinder und Jugendliche müssen in ihrer Muttersprache über ihre Situation informiert werden, um sich in den Verfahren verständigen und beteiligen zu können.
  • Die Ernährung und die medizinische und soziale Versorgung auf der Flucht ist sicherzustellen. Ebenso braucht es Orte zum Austausch mit anderen jungen Menschen über ihre Bedürfnisse.

Die in dem Appell genannten Eckpunkte werden vom BJK als unverzichtbare Mindeststandards für die Weiterentwicklung einer europäischen Flüchtlingspolitik angesehen. Der vollständige Text findet sich hier (PDF).

Quelle: Bundesjugendkuratorium, 7. August 2023