Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) legte im März 2026 einen Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vor. Im Zentrum steht dabei insbesondere die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII (sogenannte „inklusive Lösung“) ab dem 01.01.2028. Ziel ist es, Schnittstellenprobleme zwischen unterschiedlichen Sozialleistungssystemen zu verringern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Reaktion der Verbände und Organisationen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Zahlreiche Verbände und Organisationen begrüßen grundsätzlich den Ansatz des Referentenentwurfs, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die Intention, die bislang zersplitterten Zuständigkeiten zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zu überwinden und Leistungen „aus einer Hand“ anzubieten, entspricht den fachlichen Leitbildern der Sozialen Arbeit. Gleichwohl wird die aktuelle Fassung des Entwurfs aus Sicht vieler Organisationen in zentralen Punkten kritisch bewertet.
Mehrere Stellungnahmen heben hervor, dass der Entwurf des „Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ über die Frage der Inklusion hinaus auf einen umfassenden Systemumbau abzielt. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass an verschiedenen Stellen eine Schwächung individueller Rechtsansprüche befürchtet wird und neue Möglichkeiten zur Kostensteuerung geschaffen werden. Dadurch entsteht der Eindruck, dass fiskalische Erwägungen stärker gewichtet werden als die Belange des Kinderschutzes.
Kritik: Kostenreduktion und Verwaltungsvereinfachung statt Inklusion im Fokus
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bewertet insbesondere den Versuch, die Ziele Inklusion und Effizienzsteigerung in einem Gesetzesentwurf miteinander zu verbinden, als ambitioniert. In der vorliegenden Fassung werde diesem Anspruch jedoch nicht ausreichend Rechnung getragen. Zwar werde die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII formal aufgegriffen, inhaltlich jedoch nicht konsequent umgesetzt. Stattdessen liege der Schwerpunkt auf Verwaltungsvereinfachung, Entlastung der öffentlichen Träger sowie Kostenreduzierung und -steuerung. Damit bleibe der Entwurf hinter den Anforderungen an eine rechtlich tragfähige, fachlich belastbare und verlässlich finanzierte inklusive Kinder- und Jugendhilfe zurück.
Aus Sicht der Kritiker*innen ist der Entwurf daher weniger von dem Ziel geprägt, Inklusion tatsächlich zu verwirklichen, als vielmehr von Bestrebungen zur Kostenreduktion. Inklusion sei jedoch kein Sparprojekt, sondern erfordere ausreichende Ressourcen, um gelingen zu können. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten sich somit zu Lasten aller jungen Menschen und ihrer Familien auswirken, insbesondere jedoch für Kinder mit (drohenden) Behinderungen.
Überblick Stellungnahmen
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
Careleaver e.V.
Deutscher Bundesjugendring
Gemeinsame Stellungnahme vom Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V., Save the Children Deutschland e.V. und Terre des Hommes Deutschland e.V.
Quellen: Siehe Stellungnahmen (April 2026)