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Home > Eigenständige JugendpolitikThüringen führt Jugend-Check ein

(29.11.2021) Die Landesregierung Thüringen führt ab 2022 den ersten Jugend-Check auf Landesebene ein. Damit werden fast alle Gesetzesvorhaben auf ihre Folgen für junge Menschen überprüft.

Bücherregal, Foto von Inaki del Olmo / unsplash.com Bücherregal, Foto von Inaki del Olmo / unsplash.com
Bücherregal, Foto von Inaki del Olmo / unsplash.com

Mit dem Jugend-Check auf Landesebene sollen die Belange junger Menschen bei der Erarbeitung von Gesetzesvorhaben besser berücksichtigt werden. Daher sollen in der Regel alle Gesetzentwürfe entsprechend auf gewollte und ungewollte Auswirkungen hin untersucht werden. Begründungspflichtige Ausnahmen von dieser Regel können dabei eilbedürftige Gesetzesvorhaben, Haushaltsgesetze, Zustimmungsgesetze oder Gesetzesvorhaben, bei denen höherrangige Rechtsgüter entgegenstehen, darstellen.

Im Rahmen des dreijährigen Modellprojekts sollen zudem neue Wege der Beteiligung junger Menschen an den Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, etwa ein beratender Beirat oder ein Onlineportal.

Den Ablauf des Jugend-Check-Verfahrens illustriert folgende Grafik des Thüringer Jugendministeriums:

Der Thüringer Jugend-Check setzt also vor der endgültigen Abstimmung im Kabinett an und ermöglicht so ein Reagieren auf Erkenntnisse aus der Beteiligung bzw. der Gesetzesfolgenabschätzung. Das Thüringer Jugendministerium arbeitet eng mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (DFöV) zusammen, welches auch den Jugend-Check auf Bundesebene mitentwickelt hat.

(via Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie Zeit Online)