Europa
Home > Eigenständige JugendpolitikWahlalter 16 auf EU-Ebene

(11.11.2022) Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wird in Deutschland auf 16 Jahre abgesenkt. Dies hat der Bundestag mit der Mehrheit der Koalition beschlossen.

Eine Frau ist von hinten zu sehen, sie trägt eine blaue Mütze mit gelben Sternen. Eine Frau ist von hinten zu sehen, sie trägt eine blaue Mütze mit gelben Sternen.
Foto: O. Cole via unsplash.com

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes gebilligt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat zugrunde.

In der Begründung schreiben die Koalitionsfraktionen, dass das derzeitige Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europaparlament Menschen vom Wahlrecht ausschließe, „die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen“. Gerade die junge Generation werde durch Fragen betroffen sein, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Schutz des Klimas, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets sowie die hierzu getroffenen Entscheidungen gestalteten die Zukunft nachhaltig und hätten damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus.

Wie die drei Fraktionen weiter ausführen, hat sich die Altersverteilung der Wahlberechtigten in den vergangenen 50 Jahren zu Lasten der Jüngeren verschoben. Die Absenkung des Wahlalters entspricht der Vorlage zufolge zudem der Entwicklung auf europäischer Ebene. So fordere die Legislative Entschließung des Europaparlaments vom 3. Mai 2022, „dass das Mindestwahlalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament künftig in der Regel 16 Jahre betragen soll“. Zuvor habe schon die EU-Verordnung vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative den Mitgliedstaaten ermöglicht, das Mindestalter für die Unterstützung einer solchen Initiative auf 16 Jahre abzusenken. Auch gebe es bereits europäische Staaten, in denen das aktive Mindestwahlalter zum Europäischen Parlament unter 18 Jahren liegt. So könne in Österreich und Malta bereits ab 16 Jahren gewählt werden und in Griechenland ab 17 Jahren.

Quelle: Deutscher Bundestag, 10.11. 2022