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Home > Eigenständige Jugendpolitik„Weder Kindheit noch Jugend können nachgeholt werden“

(12.05.2021) Prof. Dr. Gunda Voigts hat am 04. Mai 2021 ein Statement zu den Auswirkungen der Pandemie-Politik auf Kinder und Jugendliche und das außerschulische institutionelle Gefüge des Aufwachsens im Niedersächsischen Landtag gehalten.

Eine junge Frau trägt eine Mund-Nasen-Maske und eine Sonnenbrille auf dem Kopf. Eine junge Frau trägt eine Mund-Nasen-Maske und eine Sonnenbrille auf dem Kopf.
Foto: A. Esme via unsplash

Prof. Dr. Gunda Voigts ist Professorin für Grundlagen der Wissenschaft und Theorien Sozialer Arbeit sowie Theorie und Praxis der (offenen) Kinder- und Jugendarbeit an der Hochschule für angewandete Wissenschaften Hamburg (HAW) und wurde Anfang Mai in den Pandemieausschuss des Niedersächsischen Landtag geladen. Sie hatte sich bereits im Juli vergangenen Jahres an die Öffentlichkeit gewendet und nun mit ihrem Appell im Niedersächsischen Landtag ihren Forderungen Nachdruck verliehen.

Das Statement im Wortlaut:

Junge Menschen haben in ihrem Aufwachsen drei zentrale Kernherausforderungen zu bewältigen. Sie lauten: Qualifizierung, Verselbständigung, Selbstpositionierung, so der 15. Kinder- und Jugendbericht (vgl. Deutscher Bundestag 2017).

Um das zu schaffen, benötigen junge Menschen „Handlungs-, Erfahrungs- und Entscheidungsräume […], die möglichst weitgehend eigene Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen“ (ebd.). In dieser Pandemie nehmen wir ihnen seit mehr als einem Jahr nahezu alle diese Räume. Daher braucht es für junge Menschen dringend Perspektiven und mit Blick auf Ihren Arbeitsauftrag gesprochen zukünftig deutlich andere „Pandemieplanungen“.

Das Land Niedersachsen kann Kindern und Jugendlichen nur dann eine Perspektive geben, wenn ihre Perspektiven auch berücksichtigt werden. Das ist aus meiner Sicht bisher nur sehr eingeschränkt der Fall gewesen. Dass es um Perspektiven in der Mehrzahl geht, ist mir sehr wichtig, denn gerade in Zeiten der Pandemie ist Kindheit und Jugend aufgrund der jeweiligen sozialen Lagen sehr unterschiedlich.

Gemeinsam haben junge Menschen ab dem Grundschulalter, dass sie sich in drei zentralen (institutionellen) Gefügen des Aufwachsens bewegen: ihren Familien, den Schulen und der Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Sports. Diese Gefüge sind der Resonanzboden und der Referenzrahmen junger Menschen, um die drei Kernherausforderungen bewältigen zu können. Als unterstützendes Leistungssystem steht dazu vor allem die Kinder- und Jugendhilfe, ausgeführt im Sozialgesetzbuch VIII, zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund schaue ich auf das, was in Niedersachsen in der Pandemie erwirkt wurde und auch darauf, was im Stufenplan 2.0 vorhanden ist – oder auch nicht. Ich bin Mitglied der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission des Landtages. Die dort entwickelten Perspektiven werde ich mit einfließen lassen.

Meine Handlungsempfehlungen orientiere ich aus meiner Expertise heraus daran, wie Kindheit und Jugend auch in Corona-Zeiten ermöglicht werden muss, um die Kernherausforderung bewältigen zu können. Denn weder Kindheit noch Jugend können nachgeholt werden!

Herausforderung (I) Qualifizierung: Qualifizierung im Kindes- und Jugendalter meint nicht nur formale Qualifizierung, wie sie im Stufenplan ausgeführt wird. (Fast) alles was sich dort mit Blick auf junge Menschen findet, orientiert sich am „Unterricht“ und an der Adressierung als „Schüler*innen“.

Das Land Niedersachsen sollte hier ab sofort und in zukünftigen Planungen den Blick weiten: Aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen ist Schule vor allem der Ort, an dem sie ihre Freunde und Freudinnen treffen. Das verwehren wir vor allem den Jugendlichen in der Sekundarstufe I seit mehr als vier Monaten und auf unabsehbare Zeit in vielen Regionen unseres Bundeslandes. Das müssen wir ändern. Wir müssen die Schulen öffnen: Und zwar nicht nur zu Zwecken des Unterrichts, sondern als Treffpunkt für junge Menschen. Wir müssen Ihnen dafür Zeit und Räume im Schulgeschehen geben – natürlich entlang von Teststrategien und Hygieneplänen. Positiv ist hier zu erwähnen, dass Niedersachsen bisher für den Kurs steht, zumindest Grundschulen und Kitas wo immer möglich offen zu halten.

Junge Menschen brauchen „Präsenzmöglichkeiten“ und „Freiräume“, nicht nur „Lernräume“. Sie brauchen Begegnungsflächen. Empfehlen Sie für das Pandemiemanagement also die durchgängige Öffnung der Schulen, die Öffnung der Schulkantinen, der Turnhallen, der Sportplätze und der Schulhöfe.

Qualifizierung im Kindes- und Jugendalter findet – und das ist mir besonders wichtig – aber nicht nur in Schule statt. Non-formale Bildungsgebote für Kinder und Jugendliche sind enorm wichtig, beispielsweise die politische Jugendbildung, Jugendverbände, die kulturelle Bildung, die Musikschulen, die Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen, der Kinder- und Jugendsport. Hier findet, wenn es gut läuft, milieuübergreifend Bildung gekoppelt mit Spiel und Spaß statt. Entsprechend sollte die Pandemieplanung auch diese Orte und Räume mitbedenken.

Herausforderung (II): Verselbstständigung: Um sich verselbstständigen zu können, müssen sich junge Menschen, insbesondere Jugendliche, ausprobieren können. Das geht nicht, wenn sie einzig und allein in ihre Kernfamilie oder in ihre stationäre Wohngruppe zurückgeworfen werden. Junge Menschen brauchen für ein gesundes Aufwachsen Kontakte zu Gleichaltrigen und die Option, ihr Leben außerhalb von Familie gestalten zu können.

Ich plädiere daher seit langem und nicht nur mit Blick auf unser Bundesland dafür, dass endlich akzeptiert werden muss, dass die Familie oder in Pandemieverordnungen gesprochen der „Hausstand“ vieler junger Menschen gerade im Jugendalter ihre Peergroup ist. Hinzu kommen häufig wichtige Ansprechpartner*innen außerhalb von Familie, z.B. Sozialarbeitende in Jugendtreffs, ehrenamtliche Trainer*innen oder Gruppenleiter*innen in Sport- und Jugendverbänden. Deshalb mein Plädoyer: Ein gelungenes Pandemiemanagement muss bei den Kontaktregeln differenzierter hinschauen. Bei Jugendlichen sollte die Peergroup von max. 5 Personen als ihr Hausstand definiert werden. Dann haben sie als politische Verantwortliche Regeln zur Pandemieeindämmung gesetzt und bieten trotzdem jungen Menschen Freiräume, die sie benötigen.

Wir behandeln Jugendliche ab 14 Jahren in den Pandemieplänen als seien sie Erwachsene, setzen sie in den Regelungen mit ihnen gleich. Das ist dringend zu ändern.

Die sich in der Pandemie noch stärker als zuvor manifestierenden sozialen Ungleichheiten müssen weiterhin endlich in den Blick kommen und zukünftig von Beginn an mit beachtet werden: Junge Menschen in den städtischen Räumen, die auf der Straße leben, benötigen Unterkünfte. Alle die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, benötigen Präsenzkontakte in den Agenturen für Arbeit und den Jugendämtern. Wir erwarten von Lehrer*innen und Erzieher*innen vor Ort zu sein, von den Verkäufer*innen uns weiterhin an der Kasse freundlich zu bedienen – und schließen die öffentlichen Behörden für (junge) Menschen in Notlagen. Das muss sich ändern! Auch benötigen junge Erwachsene in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gerade jetzt die Option, nicht mit 18 Jahren als „verselbstständigt“ zu gelten und die Einrichtungen – und damit ihr Zuhause – als sogenannte Care-Leaver automatisch verlassen zu müssen.

Herausforderung (III) Selbstpositionierung: Junge Menschen haben den Auftrag, eine Balance zwischen subjektiver Freiheit und sozialer Zugehörigkeit auszubilden. Wie sollen Sie das in den derzeit für sie verschlossenen Räumen tun? Um eine Haltung zu sich selbst, dem Gegenüber, den Mitmenschen zu bekommen, benötigen sie als Gegenüber Gleichaltrige. Nicht die einzigen, aber sehr bedeutete Orte dafür sind die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Diese waren im Stufenplan 2.0 nur mit sehr viel Suchenergie und Wohlwollen zu finden. Das ist für mich sehr unverständlich und sollte zukünftig anders sein!

Mein konstruktiver Vorschlag: Denken Sie in den Pandemieplanungen Kinder- und Jugendarbeit als im SGB VIII geregelten Lebensbereich und wichtigen Ort für viele junge Menschen mit. Dazu gehört die Offene Kinder- und Jugendarbeit mit ihren Bauspielplätzen, Jugendzentren und mobilen Angeboten in Flüchtlingsunterkünften, den sogenannten benachteiligen Stadtteilen oder ländlichen Gegenden. Dazu gehören die zahlreichen Jugendverbände von den Pfadfinder*innen, der evangelischen, katholischen und muslimischen Jugend über die Landjugend bis zur Jugendfeuerwehr. Hierzu gehören auch Ferienfreizeiten, Jugendleiter*innen-Ausbildungen oder politische Jugendbildungsangebote. Und schon gar nicht dürfen kommerzielle Angebote über niedrigschwellige, im SGB VIII verankerte Angebote gestellt werden.

Ich werbe an dieser Stelle für Vertrauen in das zivilgesellschaftliche Engagement all der Tätigen in Vereinen und Verbänden. Egal ob ehrenamtlich, hauptamtlich, neben- oder hauptberuflich. Machen Sie es im Sinne der vielen Kinder und Jugendlichen gerade auch aus finanziell schlechter gestellten Familien möglich, dass auch unter Pandemiebedingungen die überwiegend kostenfreien Angebote der Kinder- und Jugendarbeit unter Hygieneauflagen genutzt werden können. Auch unter Kinderschutzperspektive ist das dringend erforderlich.

Und wichtig für junge Menschen: Es braucht einen Plan für den Sommer – oder präziser gesprochen für die Ferien! Der muss hier vorkommen. Und ich meine nicht die Planung von Unterstützungsangeboten für das Nachholen von Unterrichtsstoff. Ich meine Freiräume, die informelles Lernen und vor allem Peer-Begegnung, gemeinsames Erleben und Spaß ermöglichen! Das ist es, was Kinder und Jugendliche auch und gerade unter dem Aspekt von Bildung und Selbstpositionierung in diesen Zeiten mehr denn je benötigen.

Ich komme zum Schluss: Aus der Kinder- und Jugendforscherinnen-Perspektive gäbe es noch viel zu sagen, z.B. zur (Nicht-)Beteiligung junger Menschen in den Corona-Prozessen, die Manifestierungen der sozialen Ungleichheiten oder die Jugendlichen, die gerade einen Ausbildungsplatz suchen und in einer Perspektivlosigkeit landen. Es fehlt leider die Zeit, das hier weiter auszuführen.

Sie müssen also selbst in die Stellungnahmen schauen, die Ihnen aus Fachorganisationen in Niedersachsen vorliegen. Auch auf Bundesebene lohnt sich ein Blick in die aktuellen Positionen des parteipolitisch unverdächtigen Bundesjugendkuratorium oder aktuelle Forschungsstudie. Bei allen diese Einschätzungen und Vorschlägen möchte ich Ihnen am Ende noch einen ganz einfachen Tipp geben, wie Sie das Pandemiemanagement mit Blick auf Kinder und Jugendliche und ihre Familien gerecht und fördernd gestalten können:

Der wesentliche Maßstab für das Aufwachsen von jungen Menschen in Deutschland – wie weltweit – ist aus menschenrechtlicher Perspektive die Einhaltung der UN – Kinderrechtskonvention (KRK). In Artikel 3 „Wohl des Kindes“ ist in Absatz (1) formuliert, dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, […] das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt [ist], der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Stellen Sie sich immer wieder die Frage: Haben wir als Abgeordnete, als Fraktionen, als Regierung an dem Punkt über den wir gerade entscheiden das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt?

In meinem Job als Hochschullehrer*in habe ich in Hamburg mit Studierenden mehr als 50 Interviews mit Jugendlichen geführt und sie selbst zu ihrer Lage in der Pandemie befragt. Eine 14-Jährige sagte: „Auch wenn über uns geredet wird, geht es einfach nicht um uns…“. Tuen Sie in ihren Empfehlungen alles, um das zu ändern!

Die zentralen Forderungen werden in diesem kurzen Artikel zusammen gefasst.

Quelle: HAW Hamburg Prof. Dr. Gunda Voigts