Die letzten Kommunalwahlen im Herbst 2025 haben in Nordrhein-Westfalen auch zu veränderten Zusammensetzungen in den Jugendhilfeausschüssen (JHA) geführt. Wie haben sich dadurch die Inhalte in den Jugendhilfeausschüssen verändert?
Christian Brüninghoff: Die Jugendhilfeausschüsse in NRW haben jeweils fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder, von denen neun aus den Kommunalparlamenten stammen und sechs von den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagen werden. Betrachtet man die jeweils neun stimmberechtigten Jugendhilfeausschuss-Mitglieder aus dem jeweiligen Rat bzw. Kreistag, so ist eine große Kontinuität festzustellen: CDU, SPD und Grüne sind in nahezu allen Jugendhilfeausschüssen in NRW unverändert vertreten. Mehr als halbiert hat sich die Mitwirkung der FDP. Die Linke ist seit der Kommunalwahl in 10 Jugendhilfeausschüssen zusätzlich vertreten und agiert damit in ca. jedem dritten NRW-JHA mit Stimmrecht. Massiv ausgebaut ist die stimmberechtigte Präsenz der AfD in den Jugendhilfeausschüssen. In der letzten Wahlperiode bis zum Jahr 2025 war die AfD in 62 von 186 Jugendhilfeausschüssen vertreten. Nun konnte sie in fast 100 weitere Ausschüsse einziehen. Demokratische Mehrheiten sind in einigen JHAs nur noch durch Zusammenarbeit von freien Trägern und demokratischen Parteien möglich.
Mit Blick auf die jeweils sechs stimmberechtigten Mitglieder freier Träger lässt sich feststellen, dass der Einflussverlust der Jugendverbandsvertreter*innen eine Trendumkehr erfährt. Vertreter*innen aus Jugendringen und Jugendverbänden haben 11 JHA-Sitze mehr inne, als in der letzten Wahlperiode. Besonders deutlich wurde hier: Jugendringe sind Stabilitätsanker: In Kommunen mit Jugendringen sind weniger Verluste in den JHAs sichtbar. Ohne Netzwerk kommt es zu deutlich größeren Schwankungen.
Die Ausschüsse haben sich meist im Dezember 2025 oder Januar 2026 konstituiert. Bislang ist kein JHA-Vorsitz an die AfD gegangen. Daher ist das Agenda-Setting durch Verwaltung und Demokrat*innen gegeben. Wir unterstützen die Vertreter*innen der Jugendringe und -verbände auch dahingehend, Themen der Jugendförderung in die Ausschüsse zu tragen.
Wie gehen die Jugendhilfeausschüsse mit zunehmenden politischen Angriffen auf etablierte Strukturen der Jugendarbeit und Jugendhilfe um?
Christian Brüninghoff: Noch ist die Wahlperiode nicht so weit fortgeschritten, dass man hier schon Muster und Strategien ableiten kann, daher verdichten sich Eindrücke aus verschiedenen Kommunen sukzessiv. Wir beobachten allerdings bereits jetzt eine quantitative Zunahme von Attacken auf die Jugendarbeit und Zivilgesellschaft. Das ist für die vielen Ehrenamtlichen eine zusätzliche Belastung. Als landesweite Unterstützungsstruktur haben wir z. T. mehrfach in der Woche Fragen zum Thema Krisenkommunikation und Strategien im Umgang mit Angriffen von Demokratiefeind*innen zu tun. Dadurch werden Ressourcen gebunden, die vor Ort nicht in Jugendarbeit und bei der LAG Jugendringe nicht in andere Beratungsprozesse fließen. Dabei werden durch Anfragen und Anträge Nadelstiche gesetzt, die bislang meist an demokratischen Mehrheiten scheiterten. In anderen Kommunen werden Träger der Jugendarbeit mit Shitstorms konfrontiert, wieder andere erhalten aufgrund anonymer Hinweise Post vom Finanzamt und müssen ihre Gemeinnützigkeit oder ihr Spendenaufkommen erklären. Die Methoden der Zermürbungstaktik gegenüber der Zivilgesellschaft scheinen subtiler und vielfältiger zu werden. In jedem Fall verzeichnen wir in Zahlen eine Zunahme.
Die LAG Kommunale Jugendringe NRW hat rund um die Kommunalwahl dafür geworben, Jugendverbandsvertretungen mit Stimmrecht in die Jugendhilfeausschüsse zu bringen. Wie war hier das Vorgehen und welche Bilanz lässt sich bisher ziehen?
Christian Brüninghoff: Wir haben dafür sowohl kommunal wie auch auf Landesebene dafür geworben, dass sowohl Jugendverbände, Verwaltungsmitarbeitende und Kommunalpolitiker*innen das Konstrukt der Interessenvertretung junger Menschen über Jugendverbände und Jugendringe besser nachvollziehen können. Zugleich ist es eine Herausforderung, mehrfach engagierte Jugendverbandler*innen neben der Arbeit im eigenen Verband, ggf. im Jugendring noch für die Aufgabe im JHA zu gewinnen. Unsere Vernetzungs-, Qualifizierungs- und Austauschformate bieten da einen wichtigen Raum, um Handlungssicherheit zu gewinnen. Leider kann die Jugendverbandsarbeit in den Kommunen sehr selten auf Fachkräfte bauen: Nur 8% der Jugendämter in NRW kommen der gesetzlichen Förderpflicht aus § 12 SGB VIII grundsätzlich angemessen nach. Das hemmt ihre Wirkmächtigkeit enorm. Dennoch ist es gelungen, den weiteren Einflussverlust der Jugendverbandsarbeit in den Jugendhilfeausschüssen zu stoppen. Jugendverbände und Jugendringe sind in elf Jugendhilfeausschüssen mehr mit Stimmrecht vertreten als in der vorherigen Wahlperiode.
Was war sonst noch aufällig bei der Neukonstitution der Jugendhilfeausschüsse? Welche Datengrundlage gibt es dazu?
Christian Brüninghoff: Als Datengrundlage dienten uns die Ratsinformationssysteme und die dort öffentlich abrufbaren Informationen zur Jugendhilfeausschussbesetzung. Dazu zählen auch die Vorlagen an den Rat bzw. den Kreistag mit den Vorschlägen der Träger und den dokumentierten Wahlergebnissen.
Bei der Besetzung der Jugendhilfeausschüssen ist es in einer Reihe Kommunen zu Besetzungsfehlern gekommen. In über 40 Jugendhilfeausschüssen haben wir entsprechende Beobachtungen gemacht. In einer Kommune hat der Bürgermeister die stimmberechtigten JHA-Mitglieder freier Träger per Dringlichkeitsbeschluss benannt. In anderen Kommunen wurde nicht geprüft, ob die Vertreter*innen auch zum Stadtrat wählbar sind – also in der Kommune ihren Wohnsitz haben. Besonders hat uns erschüttert, dass Hinweise freier Träger auf eine potenziell fehlerhafte Ausschussbesetzung und die möglichen Konsequenzen für folgende Ausschuss-Entscheidungen von Kommunalpolitik und Verwaltung eher als Nestbeschmutzung denn als konstruktives Feedback betrachtet worden sind. Für eine gute Fehlerkultur spricht es jedenfalls nicht, wenn eine Verbandsvertreter*in telefonisch unter Druck gesetzt wird, obwohl lediglich auf die Rechtslage verwiesen wurde. Hier wird neben der kommunalen Fehlerkultur erneut deutlich, dass Jugendverbandsarbeit nicht als Partner*in in den Aushandlungsprozessen der Jugendhilfe verstanden wird, sondern als Gegenüber. Diese Haltung birgt Konfliktpotenzial und macht umgekehrt deutlich, dass für das System der Jugendhilfe und der Demokratie als Ganzes die Trägerpluralität sowie das Subsidiaritätsprinzip die Brandmauer gegen eine staatliche Kontrolle der Jugend und der Zivilgesellschaft ist.

Zur Person:
Christian Brüninghoff ist Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Jugendringe NRW e.V., einem Zusammenschluss der Stadt- und Kreisjugendringe. Die LAG berät ihre Mitglieder zu allen Aspekten der kommunalen Jugendringsarbeit, insbesondere auch zur politischen Vertretung der Interessen junger Menschen in der Kommune.
Weitere Informationen:
Eine umfassende Untersuchung der Neukonstituierung der kommunalen Jugendhilfeausschüsse findet sich bei der LAG Kommunale Jugendringe.